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Sierre-Zinal 2025 Samstag, 9. August
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Allgemeine Bedingungen für die Akkreditierung der Journalisten

Allgemeine Bedingungen für die Akkreditierung der Journalisten – Lauf Sierre-Zinal

1. Inhalt und Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen (nachstehend die "AB") regeln die Akkreditierung der Journalisten (nachstehend individuell der "Journalist", alle zusammen die "Journalisten"), die über den Berglauf Sierre-Zinal (nachstehend der "Lauf") berichten wollen, der vom Verein Sierre-Zinal (nachstehend der "Organisator") ausgerichtet wird.

1.2 Die Akkreditierung erlaubt den Zugang zu bestimmten Zonen des Laufs und die Berichterstattung in den Medien über das Event, im Rahmen der vorliegenden AB. Entsprechend der individuellen Abmachungen zwischen dem Organisator und dem Journalisten, wird die Akkreditierung dem Journalisten die Berichterstattung über die folgenden Events des Laufs erlauben:

  • Das Mittagessen am Freitag, wo die zum Lauf eingeladenen Athleten im Prinzip anwesend sein werden.
  • Die Pressekonferenz am Freitagabend, die im Prinzip in Sierre stattfindet.
  • Den Zielbereich in Zinal am Tag des Laufs, im für die Medien reservierten Raum.

2. Akkreditierungsverfahren

2.1 Die Anträge für die Akkreditierung müssen mittels des offiziellen Formulars, das auf der Internetseite des Laufs zur Verfügung steht, eingereicht werden (https://www.sierre-zinal.com/fr/accreditations-presse-363.html). Die erforderlichen beruflichen Nachweise (z.B. Pressekarte, veröffentlichte Beispiele) müssen beigelegt werden.

2.2 Der Organisator behält sich das Recht vor, jeden Akkreditierungsantrag eines Journalisten nach eigenem Belieben zu akzeptieren oder abzulehnen.

3. Rechte und Pflichten der Journalisten

3.1 Die akkreditierten Journalisten sind berechtigt, ausschliesslich zu redaktionellen Zwecken über das Event zu berichten, Fotos zu machen und Reportagen zu verfassen.

3.2 Die akkreditierten Journalisten sind nicht berechtigt, auf ihrer Internetseite oder einem anderen Träger, Fotos oder Videos, die sie während des Laufs gemacht haben, ohne die vorherige, schriftliche Genehmigung des Organisators zu verkaufen, zu vertreiben oder zu kommerzialisieren.

3.3 Die Journalisten müssen sich auf die vom Organisator spezifizierten Zonen beschränken und die Anweisungen beachten, die ihnen die Offiziellen des Laufs geben.

3.4 Jede Verwendung von Bildern des Laufs muss die Rechte der Teilnehmer am eigenen Bild einhalten, die ausschliesslich im Besitz des Organisators sind, entsprechend des Reglements des Laufs. Jede Veröffentlichung muss den Höflichkeitsvermerk enthalten, der darauf hinweist, dass die Rechte am Bild dem Organisator gehören.

4. Rechte am Bild

4.1 Die Rechte am Bild der Teilnehmer und des Laufs sind ausschliessliches Eigentum des Organisators. Jede Verwendung von Bildern der Teilnehmer zu anderen Zwecken, als redaktionellen, erfordert die ausdrückliche Genehmigung des Organisators.

4.2 Die Journalisten erkennen an, dass die nicht bewilligte Verwendung von Bildern der Teilnehmer juristische Strafverfolgungen nach sich ziehen kann.

5. Haftung

5.1 Die Journalisten haften für ihre eigene Ausrüstung und für ihre Sicherheit während der Berichterstattung über den Lauf.

5.2 Der Organisator lehnt jede Haftung für den Fall von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Materials der Journalisten ab.

6. Sanktionen

6.1 Im Fall des Verstosses gegen die vorliegenden AB, behält sich der Organisator das Recht vor, die Akkreditierung des schuldigen Journalisten unverzüglich zurückzuziehen und entsprechende rechtliche Massnahmen zu ergreifen.

7. Datenschutz

7.1 Mit Vorlage des Akkreditierungsformulars stimmen die Journalisten ausdrücklich der Sammlung, Weitergabe und Behandlung ihrer persönlichen Daten durch den Organisator zu Zwecken der Durchführung des Laufs zu.

7.2 Die gesammelten Daten werden nur zur Verwaltung der Akkreditierungen und Mitteilungen betreffs des Events verwendet. Sie werden nicht an unbefugte Drittpersonen weitergereicht.

7.3 Die Journalisten haben das Recht, den Zugang, die Berichtigung oder die Löschung ihrer persönlichen Daten durch Kontaktierung des Organisators unter folgender Adresse zu verlangen: .

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Die vorliegenden AB unterliegen dem Schweizer Recht.

8.2 Jede Streitsache betreffs der Interpretation oder der Ausführung der vorliegenden AB wird der ausschliesslichen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte in Sierre, im Wallis (Schweiz) unterbreitet.

9. Änderungen der AB

9.1 Der Organisator behält sich das Recht vor, die AB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden den akkreditierten Journalisten per E-Mail oder über die Internetseite des Laufs mitgeteilt.

Für sämtliche zusätzlichen Fragen oder Informationen, wenden Sie sich bitte an den Organisator unter folgender Adresse: .

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