10. Disqualifikation und Ausschluss aus dem Rennen (art. 45-48)
Art. 45 Disqualifikation
Derjenige Teilnehmer, der eine oder mehrere Anordnungen des vorliegenden Reglements verletzt, wird beim Lauf Sierre-Zinal disqualifiziert.
Ausser der Disqualifizierung, muss der erwähnte Teilnehmer:
- sämtliche Preisgelder rückerstatten (Preisgelder entsprechend des Platzes und der Zeit, Startgeld oder Rekord-Prämie, siehe Art. 41 Preisgelder entsprechend des Platzes und der Zeit, Art. 42 Startgeld und Art. 43 Rekord-Prämie); die eventuell vom Organisator bezogen wurden;
- sämtliche eventuellen Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten bezahlen (Einladung Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal, siehe Art. 37 Einladungsarten), sowie eventuelle Transportkosten, die der Organisator übernommen hatte (Einladung Transportprämie, siehe Art. 37 Einladungsarten);
- die Anmeldegebühr in Höhe von CHF [95].- rückerstatten, wenn es sich um einen eingeladenen Läufer handelte.
Dasselbe gilt, falls das Umfeld des beschuldigten Teilnehmers eine oder mehrere Anordnungen des vorliegenden Reglements verletzt.
Um seine Disqualifizierung anzufechten, muss der disqualifizierte Läufer beim Organisator innerhalb von [48 Stunden] nach Verkündung der Disqualifizierung Protest einlegen, ansonsten wird ihm das Recht entzogen, diese anzufechten.
Falls der Teilnehmer von einem Agenten, einem Team-Manager oder jeder anderen Privatperson vertreten oder beraten wird oder zu einer Mannschaft gehört, die über eine Rechtsperson verfügt, so ist der besagte Agent oder Team-Manager, die besagte Person oder Mannschaft solidarisch verantwortlich für die Rückerstattung sämtlicher Beträge, die in der vorliegenden Verfügung dargestellt wurden.
Art. 46 Reklamation
Jede Reklamation, die sich auf ein anderes Thema als die Disqualifikation bezieht (siehe Art. 45 Disqualifikation oben), muss dem Organisator per E-Mail innerhalb von 10 Tagen nach Stattfinden des betreffenden Laufs Sierre-Zinal zugeschickt werden.
Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe
Die Startnummer des Teilnehmers, der wegen Nichteinhaltung der Zeitlimits (sieheArt. 21 Zeitlimits) neutralisiert wird, wird direkt am Kontrollpunkt, den der Teilnehmer zu spät erreicht hat, gestrichen. Der betroffene Teilnehmer kann seine Startnummer als Andenken behalten.
Der Teilnehmer, der aufgibt, muss sich beim Verantwortlichen des nächstliegenden Verpflegungspostens oder spätestens am Ziel melden. Ab dieser Meldung gilt der betroffene Teilnehmer als neutralisiert.
Der Organisator repatriiert die Teilnehmer, die beim Lauf Sierre-Zinal aufgegeben haben (Erwachsenen-Lauf), aber nur, wenn die Aufgabe vor Tignousa erfolgt ist. Nach diesem Durchlaufpunkt, muss der Teilnehmer Zinal mit eigenen Mitteln erreichen.
Sobald der Teilnehmer aufgegeben hat oder neutralisiert wurde, unterliegt er nicht mehr der Verantwortung des Laufs Sierre-Zinal und des Organisators.
Art. 48 Fortführung des Laufs trotz Neutralisierung
Jeder Teilnehmer, der neutralisiert wurde und seinen Parcours fortführen will, kann dies erst tun, wenn seine Startnummer gestrichen wurde und auf seine eigene Verantwortung, auf eigene Gefahr und in völliger Autonomie.