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Sierre-Zinal 2025 Samstag, 9. August

8. Eingeladene Läufer (art. 36-40)

Art. 36 Einladungen und Voraussetzungen

Die Einladungen werden nach Ermessen des Organisators an Elite-Läufer/innen verliehen (unabhängig vom Geschlecht, der « eingeladene Läufer », Gesamtheit der « eingeladenen Läufer »). Der Organisator berücksichtigt folgende Elemente für die Zuteilung von Einladungen:

  • Herren, die möglicherweise unter 2h50 laufen und Damen, die möglicherweise unter 3h20 laufen;
  • Läufer mit Referenzen für Bergläufe/Trailrunning;
  • Streckenläufer mit Referenzen (5k, 10k, Halbmarathon und Marathon).

Ein Anmeldeformular für Elite-Läufer und Elite-Athleten, die am Lauf Sierre-Zinal teilnehmen wollen, finden Sie auf der Webseite des Laufs Sierre-Zinal, unter: https://www.sierre-zinal.com/de/registrierungsformular-172.html

Nicht eingeladene Athleten haben keinerlei Recht, die Tatsache, dass sie nicht eingeladen wurden, anzufechten.

Art. 37 Einladungsarten

Es gibt verschiedene Einladungsarten, die vereinigt werden können:

  • Transportprämie: der Organisator beteiligt sich nach eigenem Ermessen an den Transportkosten des eingeladenen Läufers, von dessen Wohnort bis nach Zinal. Der Organisator übernimmt jedoch nicht die Kosten für die Unterkunft oder die Mahlzeiten des eingeladenen Läufers.
  • Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal: der Organisator bezahlt dem eingeladenen Läufer 4 Übernachtungen in Zinal, maximal die Woche des Laufs Sierre-Zinal. Die Mahlzeiten sind ebenfalls enthalten und gehen auf Kosten des Organisators.
  • Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal, unter gewissen Bedingungen: der Inhalt dieser Einladung entspricht der Einladung « Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal ». Allerdings muss der eingeladene Läufer oder sein Vertreter dem Organisator bei seiner Ankunft in Zinal den Betrag von CHF [90].- pro Tag übergeben. Dieser Betrag wird ihm rückerstattet:

o   wenn der eingeladene Läufer den nicht geänderten Erwachsenen-Parcours Sierre-Zinal in weniger als 2h50 (Herren) oder weniger als 3h20 (Damen) (die Zeitlimits) läuft, oder

o   nach Ermessen des Organisators und entsprechend der Umstände, die dazu geführt haben, dass der eingeladene Läufer die oben genannten Zeiten nicht einhalten konnte oder, die zur Aufgabe des Laufs Sierre-Zinal geführt haben.

  • Kostenlose Startnummer: der Organisator überreicht dem eingeladenen Läufer kostenlos eine Startnummer für den Lauf Sierre-Zinal.
  • Kostenpflichtige Startnummer: der Organisator garantiert dem eingeladenen Läufer, dass er gegen die Bezahlung von CHF [95].- eine Startnummer erhält.

Art. 38 Aufpreis im Fall der Nichteinhaltung der Zeitlimits

Ausserdem kann der Organisator nach eigenem Ermessen, entsprechend der Umstände, vom eingeladenen Läufer einen zusätzlichen Betrag von maximal CHF 100.-für die Verwaltungsarbeit, für die dem eingeladenen Läufer überreichte Startnummer und für den Imageschaden verlangen, wenn dieser die Zeitlimits nicht eingehalten hat.

Die Umstände, wegen denen der Organisator vom eingeladenen Läufer den oben erwähnten Aufpreis verlangt, sind vor allem der mangelnde Ernst des eingeladenen Läufers bei seiner Vorbereitung auf den Lauf Sierre-Zinal, sein mangelndes Interesse an besagtem Lauf, die Tatsache, dass der Lauf Sierre-Zinal für den eingeladenen Läufer nur ein einfacher Vorbereitungswettkampf ist und keine Zielsetzung an sich oder wenn kein Wille vorhanden ist, eine gute Zeit zu laufen, usw.

Art. 39 Zusätzliche Verpflichtungen der eingeladenen Läufer

Die eingeladenen Läufer verpflichten sich, zusätzlich zu den zuvor aufgeführten Verpflichtungen (siehe Art. 4 Rechte und Verpflichtungen der Teilnehmer) dazu:

  • an den Pressekonferenzen, an den vom Organisator organisierten offiziellen Aktivitäten und an den offiziellen Feiern, zu denen sie eingeladen sind, teilzunehmen. In diesem Rahmen, müssen sich die 10 besten männlichen und weiblichen Läufer, die eingeladen wurden, am Tag vor ihrem Lauf zu einer öffentlichen Präsentierung nach Sierre begeben;
  • bei der Preisverleihung anwesend zu sein, falls sie davon betroffen sind;
  • spätestens [20 Minuten] vor dem Start des Wettkampfs auf der Startlinie anwesend zu sein;
  • anlässlich der 50. Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal beim Brunch am Sonntag, dem 13. August 2023 anwesend zu sein, wenn sie vom Organisator eingeladen werden.

Art. 40 Wahrnehmung der Einladung

Der eingeladene Läufer muss seine Einladung zum Lauf Sierre-Zinal wahrnehmen, egal welche Art Einladung er erhalten hat und er muss mit einer angemessenen Vorbereitung am Lauf teilnehmen.

Sollte sich der eingeladene Läufer nicht am Start des Laufs Sierre-Zinal präsentieren, ohne zuvor ein ärztliches Attest mit der Bestätigung geschickt zu haben, dass seine Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal aus medizinischen Gründen unmöglich ist, so wird er vom Organisator nicht zu den folgenden Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal eingeladen, ausser er bezahlt dem Organisator den Pauschalbetrag von CHF 100.-. Dieser Betrag beinhaltet die Anmeldegebühr, sowie den Aufpreis für die Verwaltungsarbeit, die der Organisator geleistet hat und den Schaden, der dem Image des Laufs Sierre-Zinal zugefügt wurde.

Sollte der eingeladene Läufer ausserdem an den Tagen vor und nach dem Lauf von einer vom Organisator bezahlten Unterkunft, sowie von kostenlosen Mahlzeiten profitieren und der eingeladene Läufer seiner Einladung grundlos nicht nachkommen, so muss der besagte eingeladene Läufer dem Organisator, ausser dem obengenannten maximalen Betrag von CHF 100.-, einen Pauschalbetrag von CHF [90].- pro Übernachtung bezahlen, um zu den folgenden Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal eingeladen werden zu können.

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