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Sierre-Zinal 2025 Samstag, 9. August

13. Anwendbares Recht im Streitfall (art. 55)

Art. 55 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für jeden Streitfall, der das vorliegende Reglement betrifft oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal steht, ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für sämtliche Verfahren ist Sierre/Siders im Wallis.

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