13. Anwendbares Recht im Streitfall (art. 55)
Art. 55 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für jeden Streitfall, der das vorliegende Reglement betrifft oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal steht, ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für sämtliche Verfahren ist Sierre/Siders im Wallis.